(§ 27 Abs. 2 SGB VIII)

– als mögliche Zusatzleistung in Verbindung mit dem Leistungsangebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII bzw. der Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII –

 

Angebotsbeschreibung

  • Auftragsklärung und Problem- bzw. Zieldefinition
  • Diagnostikphase: Informationssammlung mithilfe diverser sozialpädagogisch-therapeutischer Diagnoseverfahren
  • Klärung des erzieherischen Bedarfs
  • Arbeiten an den Ressourcen und dem Problemlösungsrepertoire der Familie
  • Erweiterung der familiären Kompetenzen
  • Entwicklung konstruktiver Kommunikations- und Verhaltensformen
  • Auswertung mit fachlicher Einschätzung und Empfehlung für den weiteren Verlauf
  • Rückkopplung der Ergebnisse an die Familie und das Jugendamt
  • Abschlussbericht ans Jugendamt und Beendigung des Clearings
  • Überleitung in eine anschließende konkrete Hilfe zur Erziehung.

 

Zielgruppe/Indikation

Familien mit unterschiedlicher Problemstruktur, deren Hilfebedarf abgeklärt werden soll

 

Ziele

  • auf ca. drei Monate befristete Klärungsphase mit dem Ziel,
  • eine klare Diagnose der Problemlage zu erstellen
  • anschließend Überleitung in eine anschließende konkrete Hilfemaßnahme

 

Methodik

Arbeitsansätze

Für das Clearing bildet ein vereinfachter Hilfeplan mit konkreten Fragestellungen den Ausgangspunkt:

  • Feststellung des Bedarfs und Klärung einer konkreten Fragestellung
  • Passgerechte auf die Bedürfnisse der Minderjährigen zugeschnittene Hilfen

Methoden

  • Situationsanalysen
  • Ressourcencheck/Netzwerk
  • Auswertung vorhandener Gutachten usw.
  • Gespräche mit Bezugspersonen, Netzwerk und Familien
  • Interaktionsbeobachtungen in strukturierten und unstrukturierten Situationen, Erlebnispädagogisches Setting
  • Genogrammarbeit, Soziogramm
  • Zirkuläres Fragen, Refraiming

 

Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen

  • Einzel- oder Co-Beratung, Problemanalyse
  • Berichtserstellung

 

Mögliche Zusatzleistungen

Im Bedarfsfall, insbesondere bei Familien mit hohem Hilfebedarf oder bei Sprachbarrieren, kann die Hilfe auch durch ein Tandem-Team aus Fachkraft und einer interkulturell qualifizierten Ergänzungskraft kultursensibel ausgeführt werden. Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind fallführende verantwortliche Fachkräfte und koordinieren die gemeinsame Arbeit mit den Ergänzungskräften in und mit den Familien.

 

Besonderheiten

  • deutschsprachige sozialpädagogische Fachkräfte mit teils eigenem Migrationshintergrund,
  • qualifizierten Zusatzausbildungen und
  • Sprachkenntnissen in Arabisch, Kurdisch, Persisch, Türkisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Portugiesisch, Englisch und Französisch
  • In Abstimmung mit dem Fachdienst für Familien und Erziehungshilfen kann im Einzelfall zur sprachlichen und kulturellen Unterstützung der Hilfe auf nichtfachliche Muttersprachler (interkulturell qualifizierte Ergänzungskräfte) zurückgegriffen werden.

 

Qualitätssicherung

Gemäß Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn

  • regelmäßige Supervisionen, Teamsitzungen, Fort- und Weiterbildung
  • die Erstellung und Durchführung des Hilfe- und Betreuungsplans
  • Praxisberatung, regelmäßige Dokumentation der Entwicklung und Evaluation der geleisteten Erziehungshilfen

Das BIM e.V. ist eingebunden in das kommunale Qualitätsmanagement für Erziehungshilfen. Dazu gehören die Sozialraumteams, der Wirkungsdialog, die Trägerkonferenzen (Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII) und die Fachtagung „Erziehungshilfetag Bonn“.

Dadurch wird ein hoher fachlicher Standard gesichert. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern wird stetig weiterentwickelt und ermöglicht eine Optimierung der interkulturellen pädagogischen Angebote.