Ambulante Hilfen für Familien

Im familiären Alltag und in der Erziehung sind Eltern, Sorgeberechtigte und Familien oft vor großen Herausforderungen gestellt.

Als Eltern können Sie sich an das örtliche Jugendamt wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten bei der Bewältigung des Alltags und der zahlreichen Aufgaben im Rahmen der Kindererziehung.

Das Jugendamt und wir als neutrale Ansprechperson finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, indem wir die Hilfe gemeinsam besprechen und planen. Die Hilfeziele werden zwischen allen Beteiligten der Familie, den Mitarbeitern des Jugendamtes und unseren Fachkräften abgestimmt. Dabei richten sich unsere Fachkräfte an die in der individuellen Hilfeplanung festgelegten Zielen.

Unsere Fachkräfte unterstützen unter Einbeziehung Ihres sozialen Umfeldes, wenn Sie sich in Krisen- und Belastungssituation befinden, mit deren Bewältigung Sie alleine überfordert sind.

Mit unseren ambulanten Erziehungshilfen (im interkulturellen Kontext) tragen wir zur individuellen sozialpädagogischen Unterstützung und Begleitung, Stabilisierung und Verbesserung der Erziehungssituation in der Familie bei.

Unsere deutschsprachigen sozialpädagogischen Fachkräfte haben teils eigenen Migrationshintergrund, qualifizierte Zusatzausbildungen und Sprachkenntnisse in Arabisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Türkisch, Spanisch, Portugiesisch, Englisch, Französisch und Polnisch.

Die Fachkräfte suchen Sie zuhause auf, führen (kultursensible) Gespräche mit Ihnen und den Familienmitgliedern und unterstützen und begleiten Sie und Ihre Familie u.a. nach dem Prinzip der ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘.

Unsere Fachkräfte beachten in der Ausübung der Erziehungshilfen die individuellen interkulturellen Rahmenbedingungen und Kontexte, in den sich die Familien, Kinder und Jugendlichen bewegen. Dabei orientieren sich unsere Fachkräfte an deren Lebenssituation, den sozialräumlichen Zugängen und den Sichtweisen. Sie setzen an den Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten der Familienmitglieder an und erweitern die Ressourcen. Unsere Fachkräfte arbeiten sozialraum-, ressourcen-, ziel- sowie lösungsorientiert.

Gemeinsam mit Ihnen als Eltern, Familien und Sorgeberechtigte möchten wir Ihre krisenhafte Familiensituation positiv verändern und verbessern.

 

 

 

Beratung und Antragstellung

Die Hilfen können die Eltern beim örtlichen Jugendamt schriftlich beantragen. Gerne beraten wir Sie dabei als Träger.

Nachdem das Jugendamt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfe geprüft und bewilligt hat, übernimmt es die anfallenden Kosten.

Vor Beginn der sozialpädagogischen Begleitung wird gemeinsam mit den beteiligten Eltern und dem Jugendamt ein Hilfeplan erstellt, in dem die konkreten Ziele und deren Umsetzungsweise, die Dauer der Hilfe sowie der Stundenumfang vereinbart werden.

Für weitere Informationen steht den Familien/Sorgeberechtigten unsere pädagogische Leitung Frau Cetin zur Verfügung.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Mit unserer sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützen und begleiten wir Familien bei der Bewältigung von belastenden Alltagsituationen und Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung. Voraussetzung ist die Bereitschaft der Familie, Hilfe anzunehmen und zusammenzuarbeiten sowie der Wille, eine Verbesserung ihrer Lebenssituation mit ihren Kindern zu erreichen. In der Zusammenarbeit ist stets das Wohl des Kindes zu beachten.

Grundlage ist § 31 SGB VIII.

Die Hilfeziele werden gemeinsam mit der Familie festgelegt.

Die Familienhelferin bearbeitet gemeinsam mit der Familie die Probleme

  • in der Kindererziehung
  • in familiären Beziehungen
  • in der Alltagsbewältigung
  • in der Kommunikation zu öffentlichen Institutionen

Die Hilfestellungen umfassen u.a.

  • Clearing der aktuellen Situation
  • Unterstützung und Beratung bei Erziehungs- und Alltagsproblemen
  • Krisenintervention
  • Begleitung und Anleitung bei Arzt- und Ämterbesuchen
  • Unterstützung und Begleitung bei der Freizeitgestaltung unter Einbezug der Familie

Die Familienhelferin gibt den Familien außerdem Hilfestellung bei (interkulturell bedingten) Konflikten und leitet sie zur (sozialen) Integration an. Kinder werden auch gestärkt, um sich den Herausforderungen von Schule und Peergroup zu stellen und zu lernen, eine Position zu beziehen.

Mit verschiedenen Arbeitsmethoden, bedarfsgerechter und flexibler Unterstützung, Beratung, Begleitung und Entlastung werden die Eltern und Sorgeberechtigte zu einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung befähigt.

In der Regel suchen die Familienhelfer die Familie zuhause auf.

 

Erziehungsbeistandschaft für Familien

Der Erziehungsbeistand bzw. Betreuungshelfer leistet ambulante Hilfe zur Erziehung.

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind in ihrem familiären oder sozialen (z.B. Schule, Peergroup) Lebensumfeld vielfältigen Anforderungen gestellt, mit denen sie nicht (mehr) zurechtkommen. Mit verschiedenen Arbeitsmethoden unterstützen unsere sozialpädagogischen Fachkräfte die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben im Rahmen der aufsuchenden Hilfe (zuhause) und bieten ihnen in schwierigen Situationen Halt. Dabei wird das soziale Umfeld einbezogen und ihre Verselbstständigung unter Einhaltung des Lebensbezugs zur Familie gefördert. Unsere Sozialpädagogischen Fachkräfte thematisieren Probleme, machen Mut, vermitteln bei Eltern-Kind-Konflikten, erarbeiten Tagesstrukturen und

vermitteln im Sinne der Integration die wesentlichen Werte und Regeln unserer Gesellschaft, fördern die persönlichen Fähigkeiten und die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen.

Grundlage für die Erziehungsbeistandschaft ist § 30 SGB VIII und für die Betreuungshelfermaßnahme ist § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 10 JGG.

Die Kinder, Jugendlichen oder junge Volljährige erhalten individuelle Unterstützung und Förderung in u.a. folgenden Lebensbereichen:

  • Erarbeitung eines positiven Selbstbildes sowie Stärkung des Selbstvertrauens
  • Motivation und Begleitung, insb. in emotional belastenden Situationen
  • Beziehungsgestaltung zu den Eltern/Sorgeberechtigten
  • Schule, Berufsorientierung und Berufsausbildung
  • Alltagsstruktur
  • Freizeitgestaltung
  • Haushaltsführung
  • Behördenangelegenheiten und Finanzen
  • Freundschaft und Partnerschaft
  • Gesundheitssorge und Prävention

Unsere Fachkräfte fördern die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Selbstständigkeit der jungen Menschen und stellen die tragfähige Familienstruktur (wieder-) her.

 

Hilfe für junge Volljährige

Unsere Fachkräfte unterstützen und begleiten junge Menschen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Diese jungen Volljährigen haben bisher keine Erziehungshilfe vom Jugendamt erhalten oder sie leben in Pflegefamilien, Jugendwohngruppen oder anderen Einrichtungen.

Grundlage ist § 41 SGB VIII.

Unsere sozialpädagogische Fachkraft unterstützt bei der Alltagsbewältigung und entwickelt mit dem jungen Volljährigen Lösungen und Perspektiven für die Zukunft. Sie helfen bei der Wohnraumsuch, helfen bei schulischen und beruflichen Fragen, vermitteln bei Konflikten, machen Mut und festigen das Selbstwertgefühl. Das Ziel ist eine selbstständige Lebensführung.