Das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e. V. schreibt einen Präsentationsfilm für das Projekt „Sprachtreff – für Integration auf dem Land“ als Auftragsarbeit aus.

Bewerbungen bis zum 05. Mai 2020 ausschließlich elektronisch als PDF zu richten an:
Herr Christian van den Kerckhoff (vdkerckhoff@bimev.de)

Genauere Informationen in der Ausschreibung unten oder hier zum Download: 20200429_Ausschreibung_Film_Sprachtreff

Wir freuen uns auf Ihre Anträge.

 

Ausschreibung: Erstellung eines Films im Rahmen des Projekts „Sprachtreff – für Integration auf dem Land“

  1. Auftraggeber:

Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e. V.

 

  1. Vergabeverfahren

Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe

 

  1. Ausführungsort

Bonn

 

  1. Ziel des Auftrags/Beschreibung der Aufgabe

Ein Film für das Projekt: „Sprachtreff – für Integration auf dem Land“ soll erstellt werden:

Zur Darstellung der Projekttätigkeiten und -Ergebnisse soll ein 30-minütiger Film erstellt werden. In diesem sollen die Projektorte (Sprachtreffs), beteiligte Ehrenamtliche und Teilnehmende dargestellt werden und zu Wort kommen.

Bis zum 05. Mai 2020 sind Anträge ausschließlich elektronisch als PDF zu richten an:
Herr Christian van den Kerckhoff (vdkerckhoff@bimev.de)

 

  1. Art und Umfang der zu erbringenden Leistung

Auf der Internetseite sollen enthalten sein:

Vorproduktion (Konzepterstellung und -Planung)

  • 5 Drehtage mit Interviews an den jeweiligen Standorten sowie in der Büchereifachstelle oder bei den Projektpartnern
  • Postproduktion (Einladen, Sichern, Schnitt, Animation, Tonmischung, Farbkorretur, Sounddesign, eine Korrekturschleife)
  • Zwischenabnahmen

 

 

Zeitplan:

  • Durchführung der Drehtage bis 15.06.20 (so die Hygienebestimmungen dies erlauben)
  • Fertigstellung des Films bis 30.06.20

 

Es muss gewährleistet werden, dass der Auftragnehmer bei Abstimmungsbedarf mit dem Auftraggeber Rücksprache nimmt.

 

  1. Anforderungen an den externen Bieter – Eignungskriterien

 

Im Rahmen der Leistungserbringung werden vom Anbieter erwartet:

  • Fachkompetenz im Bereich der Filmproduktion belegt durch Ausbildung und Erfahrung des einzusetzenden Personals,
  • Leistungsfähigkeit belegt durch Angaben zur technischen Ausstattung
  • Zuverlässigkeit belegt durch in den  letzten zwei Jahren erfolgreich abgeschlossene Referenzobjekte aus dem Bereich Filmerstellung.

 

Die Leistungen werden zu dem festen Preis vergeben, der sich aus dem Angebot ergibt. Im Preis müssen alle Nebenkosten enthalten sein (Kommunikationskosten, mind. zwei

Besprechungsrunden a 2 Stunden im TMBJS, Fahrtkosten, etc.). Beabsichtigte Rabatte und Skonti sind mit der Preisnennung zu definieren.

Bei Feststellung von Mängeln, die nicht den Stand der letzten Vereinbarungen entsprechen, sind diese umgehend vom Auftragnehmer zu beheben.

Bei der Übertragung von Teilen der Leistung an Dritte ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Unterauftragnehmer sind mit Anschrift und Art der Leistung im Angebot aufzuführen. Ein Angebot von Bietergemeinschaften im Sinne der §§ 705 ff BGB ist grundsätzlich möglich, kann aber nur berücksichtigt werden, wenn – bei gemeinschaftlichen Bietern – ein gemeinsamer bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt. Gemeinschaftliche Bieter müssen angeben, wer zur Ausführung der Leistung bestimmt ist und mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen annehmen darf.

 

  1. Zuschlagskriterien

 

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot in Verbindung mit den nachstehenden Kriterien:

  • Die Gesamtkosten dürfen 11.500€ (Brutto) nicht übersteigen
  • Gesamtpreis und Transparenz der Kosten / Gewichtung 50 Prozent
  • Nachgewiesene Fachkompetenz und Erfahrungsschatz des einzusetzenden Personals / Gewichtung 25 Prozent
  • Qualität der Referenzobjekte / Gewichtung 25 Prozent

 

  1. Modalitäten

 

  1. Die Ausschreibung richtet sich an einen Anbieter professioneller Mediengestaltungen, insbesondere Agenturen
  2. Der Versand einer weiteren Leistungsbeschreibung ist nicht vorgesehen. Bei Rückfragen zum Verfahren steht

Herr Christian van den Kerckhoff (vdkerckhoff@bimev, 0228-33833911)

zur Verfügung.

  1. Einsendeschluss: Angebote sind bis zum 05.05.2020, 12:00 Uhr an die unter 8.b) genannte Anschrift zu richten.
  2. Ein Angebot von Bietergemeinschaften im Sinne der §§ 705 ff BGB ist grundsätzlich möglich, kann aber nur berücksichtigt werden, wenn – bei gemeinschaftlichen Bietern

– ein gemeinsamer bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt. Gemeinschaftliche Bieter müssen angeben, wer zur Ausführung der Leistung bestimmt ist und mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen annehmen darf.

  1.  Allgemeine – nicht spezifisch vereinbarte – Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert.
  2.  Zur Beteiligung an der Ausschreibung ist die Abgabe eines schriftlichen Angebotes erforderlich, das mindestens folgende Punkte enthalten muss:
  • Darstellung der Fachkompetenz und des Erfahrungsschatzes des einzusetzenden Personals (inkl. Angaben zur Projektleitung und zur Vertretungsregelung)
  • Darstellung der Leistungsfähigkeit (ggf. Agentursteckbrief)
  • Kostendarstellung (Komplettpreis [netto + brutto]
  • Angabe eines Stundensatz / Servicevertrag
  1.  Bindefrist des Angebotes: zwei Monate ab dem unter Nr. 8 c) genannten Einsendeschluss
  2. Die Gesamtkosten dürfen 11.500€ (Brutto) nicht übersteigen

 

 


Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.