Worum geht es?
Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturelle Gruppen und Initiativen in Bonn setzen sich aktiv für Integration ein und engagieren sich in der interkulturellen Arbeit. Viele sind ehrenamtlich aktiv und haben gar keine oder wenige eigene Mittel. Auf Initiative des Integrationsrates der Stadt Bonn und nach entsprechendem Beschluss des Rates der Stadt Bonn können Vereine und Gruppen einen Zuschuss für ihre Aktivitäten und Vorhaben beantragen. Hierfür stehen im Haushalt der Stadt Bonn im Jahr Mittel zur Verfügung. Damit sollen die Arbeit und das Engagement der Vereine und Gruppen anerkannt und unterstützt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?
MSO, interkulturelle Gruppen und Initiativen können einen Förderantrag stellen, wenn sie ihren Sitz in Bonn haben und ihre Ziele der Völkerverständigung und Integration dienen. Die Angebote sollen grundsätzlich in deutscher Sprache oder zweisprachig in Bonn stattfinden. Ausführliche Informationen hierzu finden sich in den „Rahmenbedingungen für die Vergabe von Zuwendungen der Bundesstadt Bonn zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen“.

Was wird gefördert?
Gefördert werden können Kosten, die für die Durchführung von Veranstaltungen entstehen, für Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, für Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände oder auch Bürobedarf.

Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden beispielsweise interne Vereinsfeiern, Veranstaltungen, die sich mit innenpolitischen Angelegenheiten befassen, die keinen Bezug zu Deutschland haben, sowie Veranstaltungen und Ausflüge außerhalb Deutschlands. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch Aktivitäten, die nicht mit dem Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen.

Wie stelle ich einen Antrag?
In der Geschäftsstelle und auf der Homepage des Integrationsrates sowie unter folgendem Link finden Sie ein Antragsformular, das ausgefüllt werden muss. Der Antrag muss eine Beschreibung der Veranstaltung oder des Vorhabens enthalten sowie einen Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen. Eigenmittel müssen angegeben werden. Ehrenamtliches Engagement kann als Eigenmittel anerkannt werden.
Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung in schriftlicher Form in der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht werden. Pro Kalenderjahr können zwei Anträge auf Förderung durch den Integrationsrat gestellt werden. Jeder Antrag kann mit einem Höchstbetrag von 500 € unterstützt werden.
Die Gewährung von Zuschüssen ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung. Zuschüsse werden zudem nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt.

Wie geht es danach weiter?
Der/die Antragsteller/in erhält einen Bescheid von der Geschäftsstelle des Integrationsrates, ob der Antrag bewilligt wurde. In diesem Schreiben wird auch erläutert, wie hoch der Zuschuss ist und wofür er ausgegeben werden darf. Nach Abschluss der Veranstaltung müssen der Geschäftsstelle Belege eingereicht werden, um die Ausgaben und Einnahmen nachzuweisen.

Weitere Informationen:


Integrationsrat der Bundesstadt Bonn
Geschäftsstelle Rathausgasse 5-7
53111 Bonn
Telefon: (0228) 77 26 94
Fax: (0228) 77 26 96
E-Mail: integrationsrat@bonn.de
www.integrationsrat.bonn.de