HoR-Fortbildung: Vereinsrecht in der Praxis: ‘Haupt- und Ehrenamt im gemeinnützigen Verein’

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Präsenzveranstaltung gem. Hygienekonzept ++ Kostenlose Veranstaltung ++ Anmeldung per Email an: hor-bonn@bimev.de +++

 

Vereine sind dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Fragen einwandfrei geregelt werden – Vielen ist nicht bewusst, dass gerade in der gemeinnützigen Vereinspraxis spezielle juristische Fragestellungen lauern, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

In unserer Reihe von Vertiefungen zum Vereinsrecht widmen wir uns diesmal vor allem dem Thema „Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen“ und dessen Besonderheiten: Dabei geht es vor allem um Beschäftigungsverhältnisse, Beauftragung und Entlohnung im Verein.

Wann endet eine Übungsleiter*innen-Tätigkeit und wann beginnt ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis? Was gibt es für die Amtsträger und Bereichsleiter zu beachten und zu unterscheiden?

Welche Fürsorgepflichten und Haftungspotentiale, sollten Mitwirkende unbedingt kennen und beachten? Was gibt es hinsichtlich Datenschutz und natürlich nicht zuletzt in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu beachten?

Breiter Raum wird der offenen Fragerunde eingeräumt, die gesondert auf generelle Fragen eingeht.

 

Der Referent und Rechtsanwalt Michael Röcken arbeitet in der Beratung und Qualifizierung von gemeinnützigen Organisationen mit Schwerpunkt auf den Bereichen Vereinsrecht, Haftungsrecht, Arbeitsrecht und Kleingartenrecht (www.ra-roecken.de)

Die Anzahl von Teilnahmeplätzen ist begrenzt, daher bitten wir um verbindliche Anmeldung beim MIGRApolis House of Resources Bonn per E-Mail (hor-bonn@bimev.de) oder telefonisch unter 0228 929 77 603 bis zum 15.09.2021.

Die Veranstaltung findet gemäß der Hygieneverordnung des Hauses nach Maßgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnungen des Landes NRW und der Stadt Bonn statt.

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