Online-Fortbildung: Vereinsrechtspraxis – Schwerpunkt „Sonderregeln in der Corona -Pandemie“

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++ Kostenlose Fortbildung mit begrenzten Teilnahmeplätzen durch die Förderung des House of Resources Bonn ++ Verbindliche Anmeldung bitte bis 19.03.2021 per Email an hor-bonn@bimev.de ++

Vereine sind dafür verantwortlich, dass alle rechtlichen Fragen einwandfrei geregelt werden – Vielen ist nicht bewusst, dass gerade in der gemeinnützigen Vereinspraxis spezielle juristische Fragestellungen lauern, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

In unserer Reihe von Vertiefungen zum Vereinsrecht widmen wir uns diesmal vor allem dem Thema „Sonderregeln in der Corona-Pandemie“ und dessen Besonderheiten.

Die Corona-Pandemie nimmt Einfluss auf nahezu sämtliche Lebensbereiche, und so ergeben sich auch für Vereine einige wichtige Regelungen zu beachten. Es gilt, gemäß den Verordnungen weiter im Verein arbeiten zu können und Rechtssicherheit für Wahlen und Beschlüsse zu wahren.

Der Umgang mit der Pandemie ist keineswegs Privatsache, wenn es um die Verhältnisse im Verein geht: Es ergeben sich komplizierte Fürsorgepflichten und Haftungspotentiale, die Amtsträger und organisierende Mitwirkende unbedingt kennen und beachten sollten.

Breiter Raum wird der offenen Fragerunde eingeräumt, die gesondert auf generelle Fragen eingeht.

Der Referent und Rechtsanwalt Michael Röcken arbeitet in der Beratung und Qualifizierung von gemeinnützigen Organisationen mit Schwerpunkt auf den Bereichen Vereinsrecht, Haftungsrecht, Arbeitsrecht und Kleingartenrecht (www.ra-roecken.de)

Die Anzahl von Teilnahmeplätzen ist begrenzt, daher bitten wir um verbindliche Anmeldung beim MIGRApolis House of Resources Bonn per E-Mail (hor-bonn@bimev.de) bis zum 19.03.2021.

Die Daten zum Zugang und weitere notwendige Informationen zum MIGRApolis-ZOOMroom werden mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

 

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