Bei Hilfebedarf, z.B. wenn Du Dich vor Gewalt schützen willst und Dich gerade in einer Stress- und Streitsituation befindest, kannst Du Dich und auch deine Eltern können sich an das Jugendamt wenden. Es gibt auch in deinem Wohnort bzw. in der nächstgelegenen Stadt ein Jugendamt, das Dich beraten und Dir weiterhelfen kann. Du kannst auch eine Vertrauensperson (z.B. Lehrer, Nachbarschaft, Verwandtschaft) fragen, wo Dein Jugendamt ist. Dort kannst Du den Mitarbeitern von deinen Sorgen und Problemen erzählen.

Manchmal gelingt es einfach nicht, alleine mit den Schwierigkeiten, z.B. in Deiner Familie, mit Deinen Freunden, mit anderen oder mit Dir selbst klarzukommen. Das Jugendamt bietet Dir die Unterstützung und Hilfe, die Du brauchst. Sie sind Fachleute und können Dir helfen.
Das Jugendamt und wir als neutrale Ansprechperson finden gemeinsam mit Dir und Deinen Eltern eine Lösung, in dem wir die Hilfe gemeinsam besprechen und planen.
Unsere Fachkraft sucht Dich/Deine Familie zuhause auf, führt (kultursensible) Gespräche mit Dir und Deiner Familie, um die Selbsthilfekräfte für eine eigenverantwortliche Lebensführung zu stärken:

  • hilft Dir mit Stress- und Streitsituationen umzugehen
  • hilft Dir und Deiner Familie, konflikt- und gewaltfrei miteinander zu sprechen und gegenseitig aktiv zuzuhören
  • hilft Dir und Deiner Familie, den Tag und die Woche zu strukturieren
  • hilft dir, als Jugendlicher selbstständig zu werden (z.B. Geldeinteilung, Haushaltsführung)
  • macht mit Dir erlebnispädagogische Unternehmungen und gestaltet gemeinsam mit Dir das (Ferien-)Freizeitprogramm.

 

Beratung und Antragstellung

Die Hilfen können die Eltern beim örtlichen Jugendamt schriftlich beantragen. Gerne beraten wir Sie dabei als Träger.

Nachdem das Jugendamt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfe geprüft und bewilligt hat, übernimmt es die anfallenden Kosten.

Vor Beginn der sozialpädagogischen Begleitung wird gemeinsam mit den beteiligten Eltern und dem Jugendamt ein Hilfeplan erstellt, in dem die konkreten Ziele und deren Umsetzungsweise, die Dauer der Hilfe sowie der Stundenumfang vereinbart werden.

Für weitere Informationen steht den Familien/Sorgeberechtigten unsere pädagogische Leitung Frau Cetin zur Verfügung.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Mit unserer sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützen und begleiten wir Familien bei der Bewältigung von belastenden Alltagsituationen und Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung. Voraussetzung ist die Bereitschaft der Familie, Hilfe anzunehmen und zusammenzuarbeiten sowie der Wille, eine Verbesserung ihrer Lebenssituation mit ihren Kindern zu erreichen. In der Zusammenarbeit ist stets das Wohl des Kindes zu beachten.

Grundlage ist § 31 SGB VIII.

Die Hilfeziele werden gemeinsam mit der Familie festgelegt.

Die Familienhelferin bearbeitet gemeinsam mit der Familie die Probleme

  • in der Kindererziehung
  • in familiären Beziehungen
  • in der Alltagsbewältigung
  • in der Kommunikation zu öffentlichen Institutionen

Die Hilfestellungen umfassen u.a.

  • Clearing der aktuellen Situation
  • Unterstützung und Beratung bei Erziehungs- und Alltagsproblemen
  • Krisenintervention
  • Begleitung und Anleitung bei Arzt- und Ämterbesuchen
  • Unterstützung und Begleitung bei der Freizeitgestaltung unter Einbezug der Familie

Die Familienhelferin gibt den Familien außerdem Hilfestellung bei (interkulturell bedingten) Konflikten und leitet sie zur (sozialen) Integration an. Kinder werden auch gestärkt, um sich den Herausforderungen von Schule und Peergroup zu stellen und zu lernen, eine Position zu beziehen.

Mit verschiedenen Arbeitsmethoden, bedarfsgerechter und flexibler Unterstützung, Beratung, Begleitung und Entlastung werden die Eltern und Sorgeberechtigte zu einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung befähigt.

In der Regel suchen die Familienhelfer die Familie zuhause auf.

Erziehungsbeistandschaft für Familien

Der Erziehungsbeistand bzw. Betreuungshelfer leistet ambulante Hilfe zur Erziehung.

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind in ihrem familiären oder sozialen (z.B. Schule, Peergroup) Lebensumfeld vielfältigen Anforderungen gestellt, mit denen sie nicht (mehr) zurechtkommen. Mit verschiedenen Arbeitsmethoden unterstützen unsere sozialpädagogischen Fachkräfte die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben im Rahmen der aufsuchenden Hilfe (zuhause) und bieten ihnen in schwierigen Situationen Halt. Dabei wird das soziale Umfeld einbezogen und ihre Verselbstständigung unter Einhaltung des Lebensbezugs zur Familie gefördert. Unsere Sozialpädagogischen Fachkräfte thematisieren Probleme, machen Mut, vermitteln bei Eltern-Kind-Konflikten, erarbeiten Tagesstrukturen und

vermitteln im Sinne der Integration die wesentlichen Werte und Regeln unserer Gesellschaft, fördern die persönlichen Fähigkeiten und die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen.

Grundlage für die Erziehungsbeistandschaft ist § 30 SGB VIII und für die Betreuungshelfermaßnahme ist § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 10 JGG.

Die Kinder, Jugendlichen oder junge Volljährige erhalten individuelle Unterstützung und Förderung in u.a. folgenden Lebensbereichen:

  • Erarbeitung eines positiven Selbstbildes sowie Stärkung des Selbstvertrauens
  • Motivation und Begleitung, insb. in emotional belastenden Situationen
  • Beziehungsgestaltung zu den Eltern/Sorgeberechtigten
  • Schule, Berufsorientierung und Berufsausbildung
  • Alltagsstruktur
  • Freizeitgestaltung
  • Haushaltsführung
  • Behördenangelegenheiten und Finanzen
  • Freundschaft und Partnerschaft
  • Gesundheitssorge und Prävention

Unsere Fachkräfte fördern die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Selbstständigkeit der jungen Menschen und stellen die tragfähige Familienstruktur (wieder-) her.

 

Hilfe für junge Volljährige

Unsere Fachkräfte unterstützen und begleiten junge Menschen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Diese jungen Volljährigen haben bisher keine Erziehungshilfe vom Jugendamt erhalten oder sie leben in Pflegefamilien, Jugendwohngruppen oder anderen Einrichtungen.

Grundlage ist § 41 SGB VIII.

Unsere sozialpädagogische Fachkraft unterstützt bei der Alltagsbewältigung und entwickelt mit dem jungen Volljährigen Lösungen und Perspektiven für die Zukunft. Sie helfen bei der Wohnraumsuch, helfen bei schulischen und beruflichen Fragen, vermitteln bei Konflikten, machen Mut und festigen das Selbstwertgefühl. Das Ziel ist eine selbstständige Lebensführung.